Risikomanagement Mindestanforderungen
Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Diese schreiben die Verfahren für eine Risikoeinschätzung für Kredite über ein Bewertungs- oder sog. „Rating“-Verfahren vor und erteilen Vorschriften für die Kapitaldeckung von Krediten.
Ferner wird die organisatorische Trennung zwischen der Marktseite (Kreditvergabe) und dem Risikomanagement geregelt.
Gläubigerschutz
Verschiedene Bankpleiten Ende des 19. Jahrhunderts führten zu gesetzlichen Normen, die schließlich in das Kreditwesengesetz (Deutschland und ähnlich in Österreich) einflossen, die die Höhe der Kreditvergabe durch Kreditinstitute begrenzen und den Einsatz von anteiligen Eigenkapital der Kreditgeber regeln. Dabei dürfen Großkredite im Einzelfall nicht höher als 25 % des haftenden Eigenkapitals sein.
Schon seit langem gilt die Vorschrift in § 18 KWG, die die aktuelle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers festlegt.
Die Kreditinstitute unterliegen einer besonderen Bankenaufsicht, die in Deutschland durch das BAFin ausgeübt wird.
Schutzvorschriften für den Kreditnehmer
Es gab bereits im Mittelalter – trotz des christlichen Zinsverbotes – Bemühungen, den Zins, also das Entgelt für die Kreditgewährung, zu begrenzen. Beispiele finden bereits im Mittelalter für Genua (12,5 %) oder die Weisung von Kaiser Friedrich II mit 10 % (allerdings für Juden).
In der Schweiz wurde mit dem Konsumkreditgesetz (1. Januar 2003) für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p.a. festgelegt und ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert.
In Deutschland wurde mit einer Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Konsumentenkredite geschaffen.
Staatliche Regelungen
Durch Gesetze neben den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften wird die Kreditgewährung – zumindest für die Kreditinstitute – durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien reguliert. Namentlich aus den Regelungen, die mit den Vorschriften nach Basel II in vielen Staaten zur Anwendung kommen, beklagen sich mittelständische Unternehmen über eine restriktive und teure Kreditvergabepolitik der Banken.
Kreditvergabe
Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht neben einer Forderung der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits (Schuld) auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf Zentralbankgeld lautet, so genanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld wird als Bankguthaben bezeichnet und betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat Zahlungsmittelcharakter. Durch die Kreditgewährung betreiben die Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung.
Sonstige Kreditgeber
Lebensversicherungsgesellschaften bieten klassische Baufinanzierungen an, die durch die fällige Lebensversicherung getilgt werden, die während der Kreditlaufzeit anzusparen ist. Daneben sind die vereinbarten Darlehenszinsen zu bezahlen.
In der Dritten Welt werden im Rahmen der Entwicklungshilfe von verschiedenen Initiativen Mikrokredite – meist begrenzt auf wenige hundert € – gewährt, um den Aufbau von kleinen Gewerbebetrieben zu fördern.
Kredite können auch von Privatpersonen gewährt werden. Hauptartikel: Privatkredit
Zentralbanken als Kreditgeber
Zentralbanken stehen als Kreditgeber der Geschäftsbanken zur Verfügung, sie bieten die Verpfändung von Wertpapieren und Kreditforderungen der Geschäftsbanken an, die im Gegenzug Zentralbankgeld gutgeschrieben bekommen und über Bargeld verfügen können. Als Zinssatz für diese Kredite ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (bis 1999: Diskontsatz ) zu zahlen, wobei die Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank in gleicher Höhe verzinst werden. Die Geschäftsbanken können im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität jederzeit und unbegrenzt gegen Verpfändung von Aktiva bei der Zentralbank Zentralbank- und Bargeld abfordern.
Dem Staat und den Institutionen der öffentlichen Hand können die Zentralbanken Kassenkredite zur Vorfinanzierung künftiger Einnahmen gewähren.
Kreditinstitute
Im deutschen Sprachraum sind Geschäftsbanken, meist als Universalbank betrieben, die wichtigsten Kreditgeber, die alle Formen von Kredit vergeben. Daneben stehen Spezialbanken, etwa Hypothekenbanken und Teilzahlungsbanken, mit einem Teil der möglichen Kreditprodukte zur Verfügung. Bausparkassen vergeben Darlehen zur Baufinanzierung. Versandhändler und Autohersteller verfügen meist über Tochterfirmen, die Kredite zur Bezahlung der verkauften Produkte anbieten. Von deutschen Banken wurden per Juli 2006 2.651,1 Milliarden € Kredite an inländische Nichtbanken gewährt.
Zur Refinanzierung oder Verteilung des Kreditrisikos können bei Großkrediten mehrere Kreditgeber ein Konsortium bilden und diesen Konsortialkredit gemeinschaftlich vergeben.
Als weitere Spezialbanken seien die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesförderinstitute erwähnt, die unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten zinsverbilligte Darlehen anbieten, die jedoch meist über Geschäftsbanken beantragt werden müssen, die auch die technische Abwicklung übernehmen. Für diese Dienstleistung erhalten sie einen Teil der Zinsmarge.
Kreditgeber
Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut erfolgen. Ein Sachdarlehn kann z. B. durch den Nachbarn durch Überlassung von Mehl oder Eiern gewährt werden. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem ausbedungenen Termin durchaus üblich (vgl. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.
Im privaten Bereich hat die Bedeutung der Warenfinanzierung – beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung – seit den fünfziger Jahren ständig zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller – beispielsweise im Versandhandel oder im Autohandel – eingeschaltet.
Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Absicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität).
Die Bereitstellung von Krediten erfordert den Einsatz eigener Mittel durch den Kreditgeber. Banken setzen hierfür neben Eigenkapital Zentralbankgeld ein, das durch Refinanzierung beschafft werden kann.
Kredite an die öffentliche Hand
Auch an die Länder, den Staat, Kommunen oder Staatsbetriebe werden Kredite gegeben
Kommunaldarlehen ist der Sammelbegriff für alle langfristigen Darlehen der Länder, Landkreise oder Gemeinden.
Schuldverschreibungen sind Darlehen, die durch kapitalmarktfähige Titel refinanziert werden können.
Kassenkredite dienen der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.
Schatzwechsel sind praktisch Kassenkredite, werden aber in der Form von Wechseln ausgestaltet. Unter Notenbanken werden sie auch eingesetzt um Zinseinkünfte aus den Devisenreserven zu erzielen.