Archive for Juni, 2010
Kreditkarten
Bei der Zahlung mit Kreditkarten wie Diners Club, Visa, American Express, MasterCard wird dem Kunden normalerweise ein zinsloser Kredit von einem Monat Dauer gewährt. Die Kredit Gebühren bezahlen in diesem Fall die Unternehmen, die die Karten akzeptieren. Bei der Bezahlung mit Debitkarten (wie bei EC, Maestro und Visa Direct etc.) entsteht kein Kredit sondern der Betrag wird sofort dem laufenden Konto belastet.
Globalisierung und Internationalisierung
Als Folge des Ausbaus des Außenhandels wurden immer öfter Geschäfte auch in ausländischen Währungen abgeschlossen, die häufig durch Kreditgewährungen zu finanzieren waren. Dies erfolgte zunächst unter Einschaltung von Banken im Inland, teilweise wurden auch ausländische Zweigniederlassungen insbesondere der Importeure eingeschaltet, um die Kreditkosten zu senken. Seit den 1980ern nehmen die direkten Kreditaufnahmen im Ausland zu, da zunehmend Konzerngesellschaften international tätig sind und ihnen die Kapitalmärkte in Ausland direkt für Kreditaufnahmen zugänglich sind.
Nach 1950
In den Jahren des Wiederaufbaus nahm die Bedeutung des Kreditgeschäfts mit privaten Kunden zu. Die Kreditinstitute gewährten Kredit für die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die Konsumentenkredite, die mit einer festen Ratenvereinbarung innerhalb von höchstens 72 Monaten zu tilgen waren. Die Kredite waren im wesentlichen auf die Gehaltseingänge der Kunden abgestellt; neben einer Gehaltsabtretung wurde insbesondere bei Autos eine Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes üblich. Um die Bonität der Kreditnehmer überwachen zu können, melden die Kreditgeber die gewährten Ratenkredite der Schufa und erhalten ihrerseits Rückmeldungen, falls Kreditnehmer weitere Kredite bei anderen Banken aufnehmen.
Nach 1970 hatte fast jeder Arbeitnehmer ein laufendes Girokonto für seine Gehaltseingänge und den Zahlungsverkehr. Die Banken erhielten hiermit einen guten Einblick in die Einkommensverhältnisse und räumten Dispositionskredite in Höhe mehrerer monatlicher Gehaltseingänge ein.
Entwicklung im 19. Jahrhundert
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden mehrere Banken in der Form von Kapitalgesellschaften gegründet, da der ansteigende Kreditbedarf der Wirtschaft nicht mehr ausreichend von Privatbankiers gedeckt werden konnte. In Frankreich führten die frühsozialistischen Ideen des Kreises um Saint-Simon zu Bankgründungen. Diese Ideen wurden auch in Deutschland aufgenommen und führten auch hier zu Bankgründungen. Auch Gustav von Mevissen, dem Verwalter des A. Schaaffhausen’scher Bankvereins, hatte sich mit den Ideen der Saintsimonisten beschäftigt und vertrat deren Ansichten.
Hermann Schulze-Delitzsch erkannte im Zeitalter der zunehmenden Industrialisierung die Notwendigkeit, kleinen Handwerkern das Überleben gegenüber den Industriebetrieben durch Finanzierungshilfen zu sichern. Es entstanden Spar- und Konsumgenossenschaften, die auch Kredit gewährten. Ihre Nachfolger sind die heutigen Volksbanken. Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete im Bereich der Landwirtschaft ebenfalls eine Kreditgenossenschaft, um hier Kredite einräumen zu können; hieraus entwickelten sich die Raiffeisenbanken.
Sparkassen, bereits 1746 entstanden, betrieben zunächst neben der Annahme von Einlagen das Leihgeschäft und vergeben seit 1952 Konsumentenkredite mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten.
Geschichtliche Entwicklung
In Hinblick auf das im Christentum geltende Zinsverbot waren im frühen Mittelalter Juden die einzigen, denen die Kreditvergabe in Form von Geld möglich war. Auch für sie galt ein Zinsverbot, es war jedoch beschränkt auf Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft. Die mittelalterlichen Fürsten machten von dieser Ausnahme regen Gebrauch und finanzierten ihre Hofhaltung und Kriege durch die Kredite jüdischer Kreditgeber. Die Rückzahlung erfolgte (sofern überhaupt) durch Steuereinnahmen, Kriegsbeute und Tribute unterworfener Gegner.
Daneben war die Bereitstellung von Saatgut für die Bauern durch die Lehnsherren und die Rückzahlung dieser Warenkredite durch Anteile an der späteren Ernte durchaus üblich. Bei Missernten führte dies jedoch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, da häufig der Bauernhof gepfändet wurde (Zinsknechtschaft).
Reisende Kaufleute erhielten schon im Mittelalter gegen Hinterlegung von Geld bei einem Bankier Kreditbriefe, gegen deren Vorlage auf der Reisestrecke Teile des hinterlegten Geldes ausgezahlt wurden und das Beraubungsrisiko auf Reisen damit vermindert werden konnte. Möglich wurde dies durch enge familiäre Beziehungen der frühen Bankiers.
Ende des 17. Jahrhunderts fiel das Zinsverbot für Christen offiziell. Das Bankwesen, das sich bis zum heutigen Tag fortentwickelt hat, entstand aber durch die Bedürfnisse des Seehandels schon früher, vor allem in den Handelsstädten Venedig, Genua, Hamburg, Amsterdam und London. Bereits 1530 gewährte Jakob Fugger dem deutschen Kaiser Ferdinand I. ein Darlehen über 275.333 Gulden.
Dabei hatte immer schon ein enges Vertrauensverhältnis der Banken untereinander eine besondere Bedeutung, da nicht notwendigerweise an jedem Ort Niederlassungen unterhalten werden konnten. Derartige Beziehungen bestehen noch heute im System der Korrespondenzbanken fort.
Kosten des Kredites
Ein Kreditnehmer erhält Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum („% p.a.“) angegeben. Für Wertpapier- und Dispositionskredite ist in der Regel jedoch kein Tilgungsmodus vorgesehen, die Zinsen werden hier der Schuld einfach hinzugebucht.
Es gibt auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder der Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Zinssatz richtet sich vor allem nach
der Laufzeit des Kredits
der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist. Hierbei wird unterschieden
Variables Darlehen
Festzinsdarlehen
Cap-Darlehen
Floor-Darlehen
der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
den gestellten Sicherheiten,
dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.
In geringerem Maße wird der Zinssatz beeinflusst von
der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
bzw. – bei Fremdwährungskrediten – desjenigen Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.
Die Nebenkosten des Kredits können sich in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:
Vor Kreditvergabe
Disagien
Kosten der Stellung von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z. B. Gutachterkosten)
Bearbeitungsgebühren (z. B. beim Ratenkredit (*)
Restschuldversicherung
Bereitstellungszinsen.
Während des laufenden Kredits
Kreditprovision
Bei Beendigung des Kreditvertrags
Vorfälligkeitsentschädigung
Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig.
Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.
Absicherung des Kredits
Bei der Kreditvergabe wird Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten mit Laufzeiten von über sechs Monaten wird die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:
„weiche Sicherheiten“: Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften
„harte/dingliche Sicherheiten“: insbesondere Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten. Harte Sicherheiten können nach den Basel-II-Regeln risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich bringen.
Ferner können in den Kreditverträgen
„globale Absicherung“ für mehrere Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung
„Spezialsicherheiten“ nur für einen einzelnen Kredit vereinbart werden.
Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung
Kreditantrag des Kunden
Prüfung der Kreditfähigkeit
Prüfung der Kreditwürdigkeit (auch wirtschaftliche Kreditfähigkeit genannt)
Prüfung und Bewertung der angebotenen Kreditsicherheiten
Kreditzusage
Abschluss des Kreditvertrages
Stellung der Kreditsicherheiten
Bereitstellung des Kredits (unter Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen), z. B. durch Gutschrift auf dem Girokonto
Betriebswirtschaftliche Regeln
Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.
Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen
Kreditvergabe durch Banken stellt auch immer eine Geldschöpfung dar. Die Steuerung der Geldmenge obliegt laut Gesetz der Europäischen Zentralbank, de facto unterliegt die Geldschöpfung jedoch fast ausschließlich der Kontrolle der Geschäftsbanken. Durch die Spitzenrefinanzierungsfazilität, Verzinsung der Zentralbankgeldguthaben in Höhe der Leitzinsen und gegenseitige Kreditvergabe zwischen Geschäftsbanken, durch die Schöpfung notenbankfähiger Sicherheiten mittels Kreditvergabe sowie die Erzeugung von Eigenkapital durch Zinseinnahmen, Aktienverkäufe und gegenseitige Beteiligungen unterliegt die Kreditvergabe und damit die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken effektiv keinen Begrenzungen. Per Verordnung der Bundesbank werden seit längerem statistische Meldeverfahren zur Kreditvergabe angewandt. Daneben überwacht die Evidenzzentrale alle Millionenkredite und gibt den Kreditinstituten Rückmeldung zur gesamten Verschuldung von Kreditnehmern mit Millionenkrediten.
Da Kredite eine deutlich längere Laufzeit aufweisen als Einlagen, ist das Bankensystem prinzipiell nicht in der Lage, einem flächendeckenden Einlagenabzug nachzukommen. In der Finanzkrise nach der Insolvenz von Lehman Brothers konnten die massiven Liquiditätsprobleme im Bankenbereich, durch die im September 2008 der Systemzusammenbruch drohte, nur durch Interventionen von Zentralbanken und Regierungen behoben werden.