Archive for Oktober, 2009
Kreditgeber
Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut erfolgen. Ein Sachdarlehn kann z. B. durch den Nachbarn durch Überlassung von Mehl oder Eiern gewährt werden. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem ausbedungenen Termin durchaus üblich (vgl. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.
Im privaten Bereich hat die Bedeutung der Warenfinanzierung – beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung – seit den fünfziger Jahren ständig zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller – beispielsweise im Versandhandel oder im Autohandel – eingeschaltet.
Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Absicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität).
Die Bereitstellung von Krediten erfordert den Einsatz eigener Mittel durch den Kreditgeber. Banken setzen hierfür neben Eigenkapital Zentralbankgeld ein, das durch Refinanzierung beschafft werden kann.
Kredite an die öffentliche Hand
Auch an die Länder, den Staat, Kommunen oder Staatsbetriebe werden Kredite gegeben
Kommunaldarlehen ist der Sammelbegriff für alle langfristigen Darlehen der Länder, Landkreise oder Gemeinden.
Schuldverschreibungen sind Darlehen, die durch kapitalmarktfähige Titel refinanziert werden können.
Kassenkredite dienen der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.
Schatzwechsel sind praktisch Kassenkredite, werden aber in der Form von Wechseln ausgestaltet. Unter Notenbanken werden sie auch eingesetzt um Zinseinkünfte aus den Devisenreserven zu erzielen.
Interbankengeschäfte
Als Interbankengeschäfte werden Kreditvereinbarungen unter Banken bezeichnet (in der Bankbilanz als aufgenommene Gelder ausgewiesen).
Währungskredite dienen meist der Mittelbeschaffung im internationalen Zahlungsverkehr, können aber auch der Refinanzierung dienen.
Handelslinien sind Kreditlinien für den Wertpapier- oder Devisenhandel.
Kredite für Geschäftskunden
Geschäftskunden sind meist Vollkaufleute. Die Regeln aus dem Verbraucherschutz finden hier keine Anwendung. Die Übergänge zwischen Kreditfinanzierung und sonstiger Finanzierung sind fließend, da den größeren Unternehmen teilweise der Kapitalmarkt direkt zugänglich ist, diese Möglichkeiten der direkten Nutzung des Kapitalmarktes reichen von aktivischem Tagesgeld bis zu börsennotierten Anleihen.
Investitionskredite sind Darlehen zur Finanzierung von Gegenständen des Anlagevermögens.
Betriebsmittelkredite sind Barkredite für Finanzierung des Umlaufvermögens, die häufig als Kreditlinien auf laufenden Konten gewährt werden. In der Regel sind sie als revolvierende Kredite ausgestaltet und erlauben nach Reduzierung wieder die volle Inanspruchnahme. Zusätzlich zu den Zinsen können Kreditprovisionen für nicht in Anspruch genommene Krediteteile vom Kreditgeber geltend gemacht werden.
Warenfinanzierungen oder Barvorschüsse sind Barkredite, die meist auf Sonderkonten verbucht sind und meist nur kurzfristig endfällig eingeräumt werden.
Von strukturierten Krediten wird gesprochen, wenn neben der eigentlichen Kreditgewährung weitere Absprachen wie zur Begrenzung künftiger Zinssätze oder Umschuldungsvereinbarungen für Folgeperioden vertraglich vereinbart werden. Teilweise werden auch weitere derivative Produkte an die Kreditvereinbarung gekoppelt.
Schuldscheindarlehen sind Kredite, die teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren, gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der Firmen fließend.
Diskontkredite werden für den Ankauf von Wechseln eingeräumt.
Rembourskredite und Akzeptkredite sind ein Kreditinstrument im Außenhandel. Hier treten Banken in die Haftung für Wechsel durch Akzept ein und verbessern durch ihre Mithaft die Bonität des Wechsels.
Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch Banken beispielsweise für Gewährleistung, Zölle oder erhaltene Anzahlungen.
Akkreditivlinien dienen der Finanzierung von Importgeschäften.
Roll-over-Kredite sind festverzinsliche Kredite, bei denen der Zins aber nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt ist, sondern in vertraglich festgelegten Abständen den jeweiligen Marktverhältnissen angepasst wird.
Kredite für private Kunden
Private Kunden sind in der Regel abhängige Beschäftigte oder Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben. Hier finden besondere Vorschriften, die im Rahmen des Verbraucherschutzes hinsichtlich der Preisangabenverordnung oder des Ausweises des effektiven Jahreszinses Anwendung. Hiermit soll den Kunden die Vergleichbarkeit der verschiedenen Kreditangebote erleichtert werden.
Für die Kreditaufnahme muss die Volljährigkeit erreicht sein. Einzelne Geschäftsbanken verwenden automatisierte Bonitätsermittlungen aufgrund von Daten aus den vorliegenden Geschäftsbeziehungen oder/und Auskünften der Schufa.
Verfügungskredite sind eine besondere Form des Barkredites. Das Limit wird häufig automatisiert auf der Basis mehrerer durchschnittlicher regelmäßiger Zahlungseingänge, wie Gehalts- oder Rentenzahlungen, ermittelt.
Anschaffungskredite sind Darlehen für einen bestimmten Konsumzweck, hier sind Laufzeiten bis zu sechs Jahren gebräuchlich. Die Tilgungsrate umfasst neben der Kredittilgung auch die entsprechenden Zinszahlungen. Bearbeitungsgebühren fallen im allgemeinen zusätzlich an. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit wird eine zumutbare Belastung ermittelt, um den Kunden vor Überschuldung zu schützen. Zur Absicherung werden gelegentlich Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes herangezogen. Außerdem ist der Abschluss einer Restschuldversicherung, einer besonderen Form der Lebensversicherung, möglich. Die Auszahlung erfolgt durch Gutschrift auf dem laufenden Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer.
Als Baufinanzierungen werden Darlehen bezeichnet die zum Erwerb oder Bau von Immobilien verwendet werden. Die Tilgung erfolgt meist durch Annuitäten über einen langen Zeitraum, 30 Jahre sind üblich. Zur Besicherung werden Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden auf dem finanzierten Objekt herangezogen. Die Auszahlung erfolgt meist nach Baufortschritt. Neben meist für einen langen Zeitraum fest vereinbarten Zinsen fallen verschiedene Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Gebühren für die Sicherheitenbestellung. Üblich sind Auszahlungsabschläge (Disagio), die die Zinsbelastung reduzieren.
Zwischenfinanzierungen sind meist endfällige Kredite zur Finanzierung von Bauspardarlehen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen.
Vorfinanzierungen sind Kredite, bei denen die endgültige Finanzierung noch nicht feststeht, etwa beim Unternehmenskauf (siehe Brückenfinanzierung).
Wertpapierkredite sind Kredite, die gegen Verpfändung von Wertpapieren gewährt werden; hier gelten meist feste Regeln für die Beleihung von Wertpapieren.
Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften oder Garantien etwa für Anzahlungen, Vertragserfüllungen, Mängelgewährleistungen oder Mieten.
Kreditformen
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Privatkredite und Bankkredite. Beim Privatkredit gibt eine Privatperson meist einer anderen Privatperson oder Firma einen Kredit, wobei im Gegensatz zum Bankkredit keine Geldschöpfung stattfindet. Beim Privatkredit verzichtet also die Kredit gebende Person auf das als Kredit gewährte Geld und kann als Entschädigung für den Liquiditätsverzicht und das eingegangene Risiko die Zahlung von Zinsen verlangen. Eine Bank, die Kredit gibt, schöpft durch die Kreditvergabe stets zusätzliches Geld und leistet demnach keinen Verzicht. Dennoch fordern Banken mit den gleichen Begründungen (Verzicht auf Liquidität, Risikoprämie) ebenfalls die Zahlung von Kreditzinsen, wobei das Ausfallrisiko/Konkursrisiko des Kreditnehmers für die Bank mit steigenden Kreditzinsen ebenfalls ansteigt. Auch bei der Barauszahlung eines Bankkredites erleidet eine Geschäftsbank i. d. R. keinen Liquiditätsverlust, da bei der Kreditvergabe entstehende Kreditforderungen häufig notenbankfähig sind und bei der Zentralbank in Zentralbank- und Bargeld getauscht werden können.
Eine der häufigsten Formen von Krediten ist das Darlehn. Ein Darlehn ist die vertraglich bedungene Gebrauchsüberlassung von Geld oder Waren (Sachdarlehn) durch den Darlehnsgeber (Dargeber) an den Darlehnsnehmer durch Übereignung der Banknoten, Münzen oder Waren oder die Abtretung sonstiger Gegenstände. Meist wird zwischen den Parteien eine feste Tilgungsvereinbarung getroffen. In Ermangelung einer solchen wird die Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst Zinsen fällig, wenn das Darlehn durch eine der Parteien gekündigt wurde. Die Darlehnsvaluta wird meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.
Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt (z. B. Dispositionskredite, Wertpapierkredite). Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet; dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.
Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.
Kreditrahmenvereinbarungen können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als Wechselkredit in Anspruch genommen werden.
Es gibt hierbei grundsätzliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Kreditnehmer. Die Unterscheidungskriterien von privaten Kunden und Geschäftskunden sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich.
Rechtliche Einordnung
Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Sachen oder Geld auf Zeit (mit Ausnahme von Dispositionskrediten und Wertpapierkrediten, für die keine Laufzeit und kein Tilgungsmodus vorgegeben ist). Von der Miete, der Pacht und der Leihe unterscheiden sich alle Formen der Kredite dadurch, dass der Mieter, Pächter und der Entleiher stets denselben Gegenstand zurückzugewähren haben. Daher ist ihnen nur eine Nutzung der Miet-, Pacht- oder Leihsache gestattet (Gebrauchsvorteile; bei Pacht auch Ziehung der Früchte aus der Muttersache). Der Kreditnehmer erhält oder behält die vollständige sachrechtliche Herrschaftsgewalt über die kreditierte Geldsumme oder die Waren. Der Kreditnehmer ist in der Regel gegenüber dem Kreditgeber auch nicht verpflichtet, mit dem Geld oder der Ware in einer bestimmten Art und Weise zu verfahren.
Von Miete, Pacht und Leihe unterscheidet sich ein Kredit auch dadurch, dass eine Verpflichtung des Kreditgebers, den kreditierten Gegenstand dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen, im Allgemeinen nicht besteht. So sind Stundungen häufig reine Kulanz. Auch Wechsel ist der Gläubiger einer Entgeltforderung nicht verpflichtet anzunehmen. Der Darlehnsvertrag ist je nach Rechtsordnung als gegenseitiger Vertrag oder als Realkontrakt ausgestaltet. Wird der Darlehnsvertrag als gegenseitiger Vertrag aufgefasst, ergibt sich durch den Abschluss eines Darlehnsvertrags für den Darlehnsgeber die Pflicht die vereinbarte Darlehnsvaluta dem Darlehnsnehmer zur Verfügung zu stellen (Theorie vom Konsensualvertrag, jetzt § 488 BGB). Nach der Theorie vom Realvertrag wird der Darlehnsvertrag erst mit Auszahlung der Darlehnsvaluta wirksam (§607 BGB a.F., §983 ABGB oder römisches Recht).
Kredit und Geldschöpfung
Die Vergabe von Bankkrediten (nicht Privatkrediten) erhöht die Geldmenge (Geldschöpfung), die Rückzahlung wiederum reduziert sie. Jedem Kredit steht gemäß der doppelten Buchführung eine Forderung in gleicher Höhe gegenüber. Das gilt nicht nur für das Buchgeld der Banken, sondern auch für die als Kredit ausgezahlten Geldscheine und Münzen. Hier hat der Inhaber des Geldes theoretisch eine Forderung gegen die Zentralbank und diese einen Kredit beim Geldinhaber; eine Einlösbarkeit bei der Zentralbank in andere Werte besteht beim modernen Kreditgeld Fiat-Money jedoch nicht. Alles Kreditgeld entsteht durch Kreditvergabe und Ankauf von Aktiva durch Banken und verschwindet durch Kredittilgung und Verkauf von Aktiva durch Banken wieder. Es ist weder sinnvoll noch wünschenswert, dass in einer Volkswirtschaft im Gesamten nennenswert Kredite getilgt werden, da sonst die Geldmenge schrumpft und infolge Liquiditätsmangels die Wirtschaft geschädigt werden würde.
Kredit
Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer im Regelfall zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.
Daneben bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas gut zu haben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.