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Risikomanagement Mindestanforderungen
Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Diese schreiben die Verfahren für eine Risikoeinschätzung für Kredite über ein Bewertungs- oder sog. „Rating“-Verfahren vor und erteilen Vorschriften für die Kapitaldeckung von Krediten.
Ferner wird die organisatorische Trennung zwischen der Marktseite (Kreditvergabe) und dem Risikomanagement geregelt.
Gläubigerschutz
Verschiedene Bankpleiten Ende des 19. Jahrhunderts führten zu gesetzlichen Normen, die schließlich in das Kreditwesengesetz (Deutschland und ähnlich in Österreich) einflossen, die die Höhe der Kreditvergabe durch Kreditinstitute begrenzen und den Einsatz von anteiligen Eigenkapital der Kreditgeber regeln. Dabei dürfen Großkredite im Einzelfall nicht höher als 25 % des haftenden Eigenkapitals sein.
Schon seit langem gilt die Vorschrift in § 18 KWG, die die aktuelle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers festlegt.
Die Kreditinstitute unterliegen einer besonderen Bankenaufsicht, die in Deutschland durch das BAFin ausgeübt wird.
Schutzvorschriften für den Kreditnehmer
Es gab bereits im Mittelalter – trotz des christlichen Zinsverbotes – Bemühungen, den Zins, also das Entgelt für die Kreditgewährung, zu begrenzen. Beispiele finden bereits im Mittelalter für Genua (12,5 %) oder die Weisung von Kaiser Friedrich II mit 10 % (allerdings für Juden).
In der Schweiz wurde mit dem Konsumkreditgesetz (1. Januar 2003) für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p.a. festgelegt und ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert.
In Deutschland wurde mit einer Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Konsumentenkredite geschaffen.
Kreditvergabe
Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht neben einer Forderung der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits (Schuld) auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf Zentralbankgeld lautet, so genanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld wird als Bankguthaben bezeichnet und betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat Zahlungsmittelcharakter. Durch die Kreditgewährung betreiben die Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung.
Interbankengeschäfte
Als Interbankengeschäfte werden Kreditvereinbarungen unter Banken bezeichnet (in der Bankbilanz als aufgenommene Gelder ausgewiesen).
Währungskredite dienen meist der Mittelbeschaffung im internationalen Zahlungsverkehr, können aber auch der Refinanzierung dienen.
Handelslinien sind Kreditlinien für den Wertpapier- oder Devisenhandel.
Kredit und Geldschöpfung
Die Vergabe von Bankkrediten (nicht Privatkrediten) erhöht die Geldmenge (Geldschöpfung), die Rückzahlung wiederum reduziert sie. Jedem Kredit steht gemäß der doppelten Buchführung eine Forderung in gleicher Höhe gegenüber. Das gilt nicht nur für das Buchgeld der Banken, sondern auch für die als Kredit ausgezahlten Geldscheine und Münzen. Hier hat der Inhaber des Geldes theoretisch eine Forderung gegen die Zentralbank und diese einen Kredit beim Geldinhaber; eine Einlösbarkeit bei der Zentralbank in andere Werte besteht beim modernen Kreditgeld Fiat-Money jedoch nicht. Alles Kreditgeld entsteht durch Kreditvergabe und Ankauf von Aktiva durch Banken und verschwindet durch Kredittilgung und Verkauf von Aktiva durch Banken wieder. Es ist weder sinnvoll noch wünschenswert, dass in einer Volkswirtschaft im Gesamten nennenswert Kredite getilgt werden, da sonst die Geldmenge schrumpft und infolge Liquiditätsmangels die Wirtschaft geschädigt werden würde.