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Betriebswirtschaftliche Regeln

Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.

Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

Kreditvergabe durch Banken stellt auch immer eine Geldschöpfung dar. Die Steuerung der Geldmenge obliegt laut Gesetz der Europäischen Zentralbank, de facto unterliegt die Geldschöpfung jedoch fast ausschließlich der Kontrolle der Geschäftsbanken. Durch die Spitzenrefinanzierungsfazilität, Verzinsung der Zentralbankgeldguthaben in Höhe der Leitzinsen und gegenseitige Kreditvergabe zwischen Geschäftsbanken, durch die Schöpfung notenbankfähiger Sicherheiten mittels Kreditvergabe sowie die Erzeugung von Eigenkapital durch Zinseinnahmen, Aktienverkäufe und gegenseitige Beteiligungen unterliegt die Kreditvergabe und damit die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken effektiv keinen Begrenzungen. Per Verordnung der Bundesbank werden seit längerem statistische Meldeverfahren zur Kreditvergabe angewandt. Daneben überwacht die Evidenzzentrale alle Millionenkredite und gibt den Kreditinstituten Rückmeldung zur gesamten Verschuldung von Kreditnehmern mit Millionenkrediten.

Da Kredite eine deutlich längere Laufzeit aufweisen als Einlagen, ist das Bankensystem prinzipiell nicht in der Lage, einem flächendeckenden Einlagenabzug nachzukommen. In der Finanzkrise nach der Insolvenz von Lehman Brothers konnten die massiven Liquiditätsprobleme im Bankenbereich, durch die im September 2008 der Systemzusammenbruch drohte, nur durch Interventionen von Zentralbanken und Regierungen behoben werden.

Sonstige Kreditgeber

Lebensversicherungsgesellschaften bieten klassische Baufinanzierungen an, die durch die fällige Lebensversicherung getilgt werden, die während der Kreditlaufzeit anzusparen ist. Daneben sind die vereinbarten Darlehenszinsen zu bezahlen.

In der Dritten Welt werden im Rahmen der Entwicklungshilfe von verschiedenen Initiativen Mikrokredite – meist begrenzt auf wenige hundert € – gewährt, um den Aufbau von kleinen Gewerbebetrieben zu fördern.

Kredite können auch von Privatpersonen gewährt werden. Hauptartikel: Privatkredit

Zentralbanken als Kreditgeber

Zentralbanken stehen als Kreditgeber der Geschäftsbanken zur Verfügung, sie bieten die Verpfändung von Wertpapieren und Kreditforderungen der Geschäftsbanken an, die im Gegenzug Zentralbankgeld gutgeschrieben bekommen und über Bargeld verfügen können. Als Zinssatz für diese Kredite ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (bis 1999: Diskontsatz ) zu zahlen, wobei die Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank in gleicher Höhe verzinst werden. Die Geschäftsbanken können im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität jederzeit und unbegrenzt gegen Verpfändung von Aktiva bei der Zentralbank Zentralbank- und Bargeld abfordern.

Dem Staat und den Institutionen der öffentlichen Hand können die Zentralbanken Kassenkredite zur Vorfinanzierung künftiger Einnahmen gewähren.

Kreditinstitute

Im deutschen Sprachraum sind Geschäftsbanken, meist als Universalbank betrieben, die wichtigsten Kreditgeber, die alle Formen von Kredit vergeben. Daneben stehen Spezialbanken, etwa Hypothekenbanken und Teilzahlungsbanken, mit einem Teil der möglichen Kreditprodukte zur Verfügung. Bausparkassen vergeben Darlehen zur Baufinanzierung. Versandhändler und Autohersteller verfügen meist über Tochterfirmen, die Kredite zur Bezahlung der verkauften Produkte anbieten. Von deutschen Banken wurden per Juli 2006 2.651,1 Milliarden € Kredite an inländische Nichtbanken gewährt.

Zur Refinanzierung oder Verteilung des Kreditrisikos können bei Großkrediten mehrere Kreditgeber ein Konsortium bilden und diesen Konsortialkredit gemeinschaftlich vergeben.

Als weitere Spezialbanken seien die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesförderinstitute erwähnt, die unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten zinsverbilligte Darlehen anbieten, die jedoch meist über Geschäftsbanken beantragt werden müssen, die auch die technische Abwicklung übernehmen. Für diese Dienstleistung erhalten sie einen Teil der Zinsmarge.

Kreditgeber

Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut erfolgen. Ein Sachdarlehn kann z. B. durch den Nachbarn durch Überlassung von Mehl oder Eiern gewährt werden. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem ausbedungenen Termin durchaus üblich (vgl. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.

Im privaten Bereich hat die Bedeutung der Warenfinanzierung – beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung – seit den fünfziger Jahren ständig zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller – beispielsweise im Versandhandel oder im Autohandel – eingeschaltet.


Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Absicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität).

Die Bereitstellung von Krediten erfordert den Einsatz eigener Mittel durch den Kreditgeber. Banken setzen hierfür neben Eigenkapital Zentralbankgeld ein, das durch Refinanzierung beschafft werden kann.

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