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Globalisierung und Internationalisierung

Als Folge des Ausbaus des Außenhandels wurden immer öfter Geschäfte auch in ausländischen Währungen abgeschlossen, die häufig durch Kreditgewährungen zu finanzieren waren. Dies erfolgte zunächst unter Einschaltung von Banken im Inland, teilweise wurden auch ausländische Zweigniederlassungen insbesondere der Importeure eingeschaltet, um die Kreditkosten zu senken. Seit den 1980ern nehmen die direkten Kreditaufnahmen im Ausland zu, da zunehmend Konzerngesellschaften international tätig sind und ihnen die Kapitalmärkte in Ausland direkt für Kreditaufnahmen zugänglich sind.

Nach 1950

In den Jahren des Wiederaufbaus nahm die Bedeutung des Kreditgeschäfts mit privaten Kunden zu. Die Kreditinstitute gewährten Kredit für die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die Konsumentenkredite, die mit einer festen Ratenvereinbarung innerhalb von höchstens 72 Monaten zu tilgen waren. Die Kredite waren im wesentlichen auf die Gehaltseingänge der Kunden abgestellt; neben einer Gehaltsabtretung wurde insbesondere bei Autos eine Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes üblich. Um die Bonität der Kreditnehmer überwachen zu können, melden die Kreditgeber die gewährten Ratenkredite der Schufa und erhalten ihrerseits Rückmeldungen, falls Kreditnehmer weitere Kredite bei anderen Banken aufnehmen.

Nach 1970 hatte fast jeder Arbeitnehmer ein laufendes Girokonto für seine Gehaltseingänge und den Zahlungsverkehr. Die Banken erhielten hiermit einen guten Einblick in die Einkommensverhältnisse und räumten Dispositionskredite in Höhe mehrerer monatlicher Gehaltseingänge ein.

Entwicklung im 19. Jahrhundert

Anfang des 19. Jahrhunderts wurden mehrere Banken in der Form von Kapitalgesellschaften gegründet, da der ansteigende Kreditbedarf der Wirtschaft nicht mehr ausreichend von Privatbankiers gedeckt werden konnte. In Frankreich führten die frühsozialistischen Ideen des Kreises um Saint-Simon zu Bankgründungen. Diese Ideen wurden auch in Deutschland aufgenommen und führten auch hier zu Bankgründungen. Auch Gustav von Mevissen, dem Verwalter des A. Schaaffhausen’scher Bankvereins, hatte sich mit den Ideen der Saintsimonisten beschäftigt und vertrat deren Ansichten.


Hermann Schulze-Delitzsch erkannte im Zeitalter der zunehmenden Industrialisierung die Notwendigkeit, kleinen Handwerkern das Überleben gegenüber den Industriebetrieben durch Finanzierungshilfen zu sichern. Es entstanden Spar- und Konsumgenossenschaften, die auch Kredit gewährten. Ihre Nachfolger sind die heutigen Volksbanken. Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete im Bereich der Landwirtschaft ebenfalls eine Kreditgenossenschaft, um hier Kredite einräumen zu können; hieraus entwickelten sich die Raiffeisenbanken.

Sparkassen, bereits 1746 entstanden, betrieben zunächst neben der Annahme von Einlagen das Leihgeschäft und vergeben seit 1952 Konsumentenkredite mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten.

Geschichtliche Entwicklung

In Hinblick auf das im Christentum geltende Zinsverbot waren im frühen Mittelalter Juden die einzigen, denen die Kreditvergabe in Form von Geld möglich war. Auch für sie galt ein Zinsverbot, es war jedoch beschränkt auf Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft. Die mittelalterlichen Fürsten machten von dieser Ausnahme regen Gebrauch und finanzierten ihre Hofhaltung und Kriege durch die Kredite jüdischer Kreditgeber. Die Rückzahlung erfolgte (sofern überhaupt) durch Steuereinnahmen, Kriegsbeute und Tribute unterworfener Gegner.

Daneben war die Bereitstellung von Saatgut für die Bauern durch die Lehnsherren und die Rückzahlung dieser Warenkredite durch Anteile an der späteren Ernte durchaus üblich. Bei Missernten führte dies jedoch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, da häufig der Bauernhof gepfändet wurde (Zinsknechtschaft).

Reisende Kaufleute erhielten schon im Mittelalter gegen Hinterlegung von Geld bei einem Bankier Kreditbriefe, gegen deren Vorlage auf der Reisestrecke Teile des hinterlegten Geldes ausgezahlt wurden und das Beraubungsrisiko auf Reisen damit vermindert werden konnte. Möglich wurde dies durch enge familiäre Beziehungen der frühen Bankiers.

Ende des 17. Jahrhunderts fiel das Zinsverbot für Christen offiziell. Das Bankwesen, das sich bis zum heutigen Tag fortentwickelt hat, entstand aber durch die Bedürfnisse des Seehandels schon früher, vor allem in den Handelsstädten Venedig, Genua, Hamburg, Amsterdam und London. Bereits 1530 gewährte Jakob Fugger dem deutschen Kaiser Ferdinand I. ein Darlehen über 275.333 Gulden.

Dabei hatte immer schon ein enges Vertrauensverhältnis der Banken untereinander eine besondere Bedeutung, da nicht notwendigerweise an jedem Ort Niederlassungen unterhalten werden konnten. Derartige Beziehungen bestehen noch heute im System der Korrespondenzbanken fort.

Kosten des Kredites

Ein Kreditnehmer erhält Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum („% p.a.“) angegeben. Für Wertpapier- und Dispositionskredite ist in der Regel jedoch kein Tilgungsmodus vorgesehen, die Zinsen werden hier der Schuld einfach hinzugebucht.

Es gibt auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder der Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.

Der Zinssatz richtet sich vor allem nach

der Laufzeit des Kredits
der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist. Hierbei wird unterschieden
Variables Darlehen
Festzinsdarlehen
Cap-Darlehen
Floor-Darlehen
der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
den gestellten Sicherheiten,
dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.

In geringerem Maße wird der Zinssatz beeinflusst von

der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
bzw. – bei Fremdwährungskrediten – desjenigen Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.

Die Nebenkosten des Kredits können sich in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

Vor Kreditvergabe
Disagien
Kosten der Stellung von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z. B. Gutachterkosten)
Bearbeitungsgebühren (z. B. beim Ratenkredit (*)
Restschuldversicherung
Bereitstellungszinsen.

Während des laufenden Kredits
Kreditprovision

Bei Beendigung des Kreditvertrags
Vorfälligkeitsentschädigung
Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig.

Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.

Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung

Kreditantrag des Kunden
Prüfung der Kreditfähigkeit
Prüfung der Kreditwürdigkeit (auch wirtschaftliche Kreditfähigkeit genannt)
Prüfung und Bewertung der angebotenen Kreditsicherheiten
Kreditzusage
Abschluss des Kreditvertrages
Stellung der Kreditsicherheiten
Bereitstellung des Kredits (unter Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen), z. B. durch Gutschrift auf dem Girokonto

Kreditformen

Grundsätzlich zu unterscheiden sind Privatkredite und Bankkredite. Beim Privatkredit gibt eine Privatperson meist einer anderen Privatperson oder Firma einen Kredit, wobei im Gegensatz zum Bankkredit keine Geldschöpfung stattfindet. Beim Privatkredit verzichtet also die Kredit gebende Person auf das als Kredit gewährte Geld und kann als Entschädigung für den Liquiditätsverzicht und das eingegangene Risiko die Zahlung von Zinsen verlangen. Eine Bank, die Kredit gibt, schöpft durch die Kreditvergabe stets zusätzliches Geld und leistet demnach keinen Verzicht. Dennoch fordern Banken mit den gleichen Begründungen (Verzicht auf Liquidität, Risikoprämie) ebenfalls die Zahlung von Kreditzinsen, wobei das Ausfallrisiko/Konkursrisiko des Kreditnehmers für die Bank mit steigenden Kreditzinsen ebenfalls ansteigt. Auch bei der Barauszahlung eines Bankkredites erleidet eine Geschäftsbank i. d. R. keinen Liquiditätsverlust, da bei der Kreditvergabe entstehende Kreditforderungen häufig notenbankfähig sind und bei der Zentralbank in Zentralbank- und Bargeld getauscht werden können.

Eine der häufigsten Formen von Krediten ist das Darlehn. Ein Darlehn ist die vertraglich bedungene Gebrauchsüberlassung von Geld oder Waren (Sachdarlehn) durch den Darlehnsgeber (Dargeber) an den Darlehnsnehmer durch Übereignung der Banknoten, Münzen oder Waren oder die Abtretung sonstiger Gegenstände. Meist wird zwischen den Parteien eine feste Tilgungsvereinbarung getroffen. In Ermangelung einer solchen wird die Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst Zinsen fällig, wenn das Darlehn durch eine der Parteien gekündigt wurde. Die Darlehnsvaluta wird meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.

Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt (z. B. Dispositionskredite, Wertpapierkredite). Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet; dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.


Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.

Kreditrahmenvereinbarungen können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als Wechselkredit in Anspruch genommen werden.

Es gibt hierbei grundsätzliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Kreditnehmer. Die Unterscheidungskriterien von privaten Kunden und Geschäftskunden sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich.

Kredit

Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer im Regelfall zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.

Daneben bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas gut zu haben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

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