Kosten des Kredites

Ein Kreditnehmer erhält Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum („% p.a.“) angegeben. Für Wertpapier- und Dispositionskredite ist in der Regel jedoch kein Tilgungsmodus vorgesehen, die Zinsen werden hier der Schuld einfach hinzugebucht.

Es gibt auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder der Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.

Der Zinssatz richtet sich vor allem nach

der Laufzeit des Kredits
der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist. Hierbei wird unterschieden
Variables Darlehen
Festzinsdarlehen
Cap-Darlehen
Floor-Darlehen
der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
den gestellten Sicherheiten,
dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.

In geringerem Maße wird der Zinssatz beeinflusst von

der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
bzw. – bei Fremdwährungskrediten – desjenigen Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.

Die Nebenkosten des Kredits können sich in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

Vor Kreditvergabe
Disagien
Kosten der Stellung von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z. B. Gutachterkosten)
Bearbeitungsgebühren (z. B. beim Ratenkredit (*)
Restschuldversicherung
Bereitstellungszinsen.

Während des laufenden Kredits
Kreditprovision

Bei Beendigung des Kreditvertrags
Vorfälligkeitsentschädigung
Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig.

Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.

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