Absicherung des Kredits
Bei der Kreditvergabe wird Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten mit Laufzeiten von über sechs Monaten wird die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:
„weiche Sicherheiten“: Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften
„harte/dingliche Sicherheiten“: insbesondere Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten. Harte Sicherheiten können nach den Basel-II-Regeln risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich bringen.
Ferner können in den Kreditverträgen
„globale Absicherung“ für mehrere Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung
„Spezialsicherheiten“ nur für einen einzelnen Kredit vereinbart werden.